Wir (Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.darmstadt-dieburg-entdecken.de
Letzte Aktualisierung der Website
Die letzte aktualisierung der Website fand statt am: 06.06.2024
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Telefon: +49 6151 881-1016
Fax: +49 6151 881-1019
E-Mail: wirtschaft@ladadi.de
Web: www.darmstadt-dieburg-entdecken.de/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite wurde nach der Methode des WCAG 2.1 Tests geprüft.
Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen WCAG 2.1 in 50 Schritten.
Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Als Websitebetreiber sind wir bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Welche Bereiche sind noch nicht Barrierefrei?
- Manche Überschriften geben bei programmatischer Ausgabe ihrer Ebene eine falsche bzw. unlogische Ebene wieder. Beispiel: Die H3 Überschrift kommt manchmal vor der H2 Überschrift.
- Manche Texte erreichen nicht die erforderlichen Mindestkontrastwerte, die für ein optimales Erkennen von Inhalten notwendig sind.
Für kleinere Schriftgrößen (unter 24 px beziehungsweise 18,7 px bei fetter Schrift) muss der Kontrast bei einem Verhältnis von mindestens 4,5:1, für größere Schriftgrößen bei einem Verhältnis von mindestens 3:1 liegen. - Im Website-Footer sind die Zeilen Abstände zu gering und die Navigationspunkte zu klein und nicht Kontrastreich genug.
- Im Überschrift-Banner werden Farbverläufe und Transparenz-Effekte genutzt, welche dem Kontrast entgegenwirken.
- Einigen Absätzen fehlt die korrekte semantische Auszeichnung.
- Aria-Labels mit einem "for"-Attribut sollten auf eine eindeutige ID eines steuerbaren Elements zeigen, das innerhalb des Dokumentfragments verwendet wird.
- Die Online-Kartographie ist nicht für die Nutzung von blinden Personen vorgesehen und wird deswegen von Screenreadern übersprungen.
- Zusätzliche visuelle Indikatoren sollten verwendet werden, um Links von Nicht-Link-Text zu unterscheiden.
- Bei "Navigation starten" und "Merkliste" fehlt der Fokus.
- Modale Dialoge, die bei Navigation mit der Tastatur verlassen werden, obwohl sie im Vordergrund liegen und andere Inhalte überdecken.
- Man muss alle Links in der 2. und 3. Ebene durchgehen, bevor man zur nächsten 1. Ebene kommt.
- Falls der Absatz eine Abschnittsüberschrift ist, verwende stattdessen ein Überschriftselement (<h1>-<h6>).
- Fehlender Tastaturfokus bei Slider-Buttons
- Die aktuelle Fokusposition ist bei Verwendung einer Tastatur nicht an jedem Element ausreichend erkennbar.
Beispiele: Der Hellblaue Rahmen hat zum Hintergrund zu wenig Kontrast: z.B. Logo im Header, Links im Footer. - Das Fenster zur Eingabe des Suchbegriffs ist eine leere Liste.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde ursprünglich am 05.06.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2024 überarbeitet.
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung
Quelle: https://www.e-recht24.de